Verfügung im Widerspruchsverfahren 3602/1999 Widersprechende/r REEMARK Gesellschaft für Markenkooperation mbH, Parkstrasse 49, D-22605 Hamburg, Internationale Marke Nr, 712 081 "C mit 3 Wellen" (Fig), Vertreter/ E. Blum & Co, Patentanwälte, Vorderberg 11, 8044 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in OTKRYTOE AKTSIONERNOE OBCHTCHESTVO "PIVOVARENNAYA KOMPANIYA "BALTIKA, 6 PROEZD, 9 KVARTAL, PROMZONA "PARNAS", RU-19292 Sankt-Petersburg, Internationale Marke Nr.

707 900 "mit 3 Wellen" (Fig).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 11. April 2000 Folgendes verfügt: 1. Das Widerspruchsverfahren Nr. 3602/1999 wird durch Rückzug des Widerspruchs erledigt.

2. Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

3. Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 2000 Franken zu bezahlen.

4. Die provisorische Schutzverweigerung gegen die Marke Nr. 707 900 ,,3 Wellen,, (Fig.) vom 25. November 1999 wird nach Rechtskraft dieses Entscheids zurückgezogen.

5. Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikationen im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

18. April 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2000-0819

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