Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Bauarbeiten auf der Nationalstrasse N06, Abschnitt 32, Wankdorf­Rubigen, Bereich Anschluss Muri, Kanton Bern vom 16. Februar 2018

Wegen Baustelle auf der Nationalstrasse, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis und 3 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und die Artikel 107 Absätze 1 und 5, 108 Absätze 2 Buchstabe a und 5 sowie 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt das Bundesamt für Strassen: I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N06 im Baustellenbereich: in Fahrtrichtung Bern ­

von km 8.750 bis km 9.150: 100 km/h

­

von km 7.300 bis km 8.750: 80 km/h

II Verschwenkung der Fahrstreifen im Baustellenbereich Fahrtrichtung Bern.

III Die maximale Durchfahrtsbreite beträgt 6,45 m (3,00 m Überholspur / 3,45 m Normalspur) im Baustellenbereich.

1 2

994

SR 741.01 SR 741.21 2018-0482

BBl 2018

IV Die Verkehrsanordnungen werden gemäss Signalisationsplänen und entsprechend dem Baufortschritt signalisiert und gelten: ab 5. März 2018 (wetterabhängig) bis Ende der Arbeiten an der Rampe A (voraussichtlich ca. 31. August 2018).

V Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

VI Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG; RS 172.021) innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist beim Bundesamt für Strassen, Infrastrukturfiliale Thun, Uttigenstrasse 54, 3600 Thun, eingesehen werden.

27. Februar 2018

Bundesamt für Strassen Abt. Strasseninfrastruktur West: Jean-Bernard Duchoud Vizedirektor, Abteilungschef

995