Militärische Plangenehmigung betreffend Schiessplatz S-chanf; nachträgliche Bewilligung der Kurzdistanz-Anlage und Einbau von Trennwänden vom 30. Januar 2018

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 21. Juli 2017 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Kurzdistanz-Anlage spwoe den Einbau von Trennwänden unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

13. Februar 2018

1

786

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2018-0287