Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung KV Schweiz hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Direktionsassistent mit eidgenössischem Fachausweis / Direktionsassistentin mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Der Verein «Pferdeberufe Schweiz» hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und die Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Spezialist der Pferdebranche mit eidgenössischem Fachausweis / Spezialistin der Pferdebranche mit eidgenössischem Fachausweis, Fachrichtung Betreuung und Dienstleistungen resp. klassisches Reiten, resp. Westernreiten resp. Gangpferdereiten, resp. Pferderennsport resp. Gespannfahren eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

3. Juli 2018

3842

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

2018-2000