Mitteilung des Bundesamtes für Landwirtschaft 1.

Die Bewilligungen der Pflanzenschutzmittel, welche den Wirkstoff Chlorpyrifos-methyl enthalten, werden gemäss Artikel 29 Absatz 4 der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 2010 (PSMV; SR 916.161) überprüft.

Zu diesen gehören: Oleodan (W-6819-2), Oleofos (W-6819-1), OleoRel (W-6819), Pyrinex M22 (W-6801-1), Reldan 22 (W-6801), Reldan 22 (W-6792)

2.

Die beschwerdeberechtigten Organisationen gemäss Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) können innerhalb von 14 Tagen ab Publikation dieser Mitteilung die Parteistellung in diesen Überprüfungsverfahren beantragen.

3.

Sämtliche Eingaben und Anträge der beschwerdeberechtigten Organisationen sind innert 6 Wochen seit Gewährung der Parteistellung einzureichen.

4.

Die Akteneinsicht im Bundesamt für Landwirtschaft, Schwarzenburgstrasse 165, 3003 Bern ist mindestens zwei Tage vorher anzumelden. Hierzu ist eine E-Mail an folgende Adresse zu senden: psm@blw.admin.ch.

5.

Denjenigen beschwerdeberechtigten Organisationen, welche Parteistellung beantragt haben, wird die vom BLW erlassene Verfügung eröffnet.

23. Oktober 2018

Bundesamt für Landwirtschaft: Der Direktor, Bernard Lehmann

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2018-3220