Höhere Fachprüfung für Grenzwächterin oder Grenzwächter und Zollfahnderin oder Zollfahnder unter Vorbehalt Anerkennung durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) Die höhere Fachprüfung für Grenzwächterin oder Grenzwächter und Zollfahnderin oder Zollfahnder wird dezentral an verschiedenen Standorten in der Schweiz durchgeführt. An der höheren Fachprüfung haben sich die Kandidatinnen und Kandidaten darüber auszuweisen, dass sie über Kompetenzen in den Bereichen Grenzwache resp. Zollfahndung verfügen und sich in einem dieser Bereiche vertieft haben. Die erworbenen Kompetenzen befähigen die Absolventinnen und Absolventen mittlere Kaderpositionen einzunehmen und in anspruchsvollen Spezialistenfunktionen tätig zu sein.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer: Zur Abschlussprüfung mit Profil Grenzwache wird zugelassen, wer: a.

den eidgenössischen Fachausweis Grenzwächterin oder Grenzwächter oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt;

b.

über 5 Jahre Grenzwachtpraxis verfügt;

c.

über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt;

d.

die Diplomarbeit fristgerecht eingereicht hat.

Zur Abschlussprüfung mit Profil Zollfahndung wird zugelassen, wer: a.

den eidgenössischen Fachausweis Grenzwächterin oder Grenzwächter resp.

den eidgenössischen Fachausweis Zollfachmann oder Zollfachfrau oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt;

b.

über 5 Jahre Zoll- resp. Grenzwachtpraxis, davon mindestens 2 Jahre Praxis in der Zollfahndung, verfügt;

c.

über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt;

d.

die Diplomarbeit eingereicht hat.

2018-1015

2313

BBl 2018

Administratives: Prüfungsdaten:

01.11.18­30.11.18 (gemäss separatem Prüfungsplan)

Prüfungsgebühr: es wird keine Prüfungsgebühr erhoben Anmeldestelle:

Oberzolldirektion Kommando Grenzwachtkorps Kommandobereich Lehrverband Monbijoustrasse 40, 3003 Bern

Anmeldefrist:

15. August 2018

Die Anmeldung enthält Der Anmeldung sind beizufügen: a.

eine Zusammenstellung über die bisherige berufliche Ausbildung und Praxis;

b.

Kopien der für die Zulassung geforderten Ausweise und Arbeitszeugnisse;

c.

Kopien der Modulabschlüsse bzw. der entsprechenden Gleichwertigkeitsbestätigungen;

d.

Angabe des Profils (Grenzwache oder Zollfahndung)

e.

Angabe der Prüfungssprache;

f.

Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto;

g.

Angabe der AHV-Nummer;

h.

die Diplomarbeit.

24. April 2018

Eidgenössische Zollverwaltung EZV: Oberzolldirektion Bern

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