Flughafen Zürich Vorübergehende Aenderung des Betriebsreglements für den Flugbetrieb während der Schliessung der Piste 10-28 Anhörung vom 14. März 2000

Gesuchsteller:

Kanton Zürich, handelnd durch die Flughafendirektion (FDZ), 8058 Zürich-Flughafen

Gegenstand:

Schliessung der Piste 10-28 vom 29. Mai bis 20. August 2000, wenn nötig bis 27. August 2000, für den Bau des Strassentunnels zum Dock Midfield. Aenderung des Betriebsreglements für diese Zeit wie folgt: a. Sämtliche Abflüge erfolgen tagsüber auf der Piste 16.

b. Zusätzlich zur bestehenden werden die Abflugrouten 16 rechts und 16 geradeaus geflogen.

c. In der Zeit von 21.00 bis 22.00 Uhr (Lokalzeit) können Starts auf der Piste 16 erfolgen. Die Freigabe erfolgt nur bei ausgewiesenem Bedarf durch die Flughafendirektion Zürich auf Grund der aktuellen Verkehrslage.

d. In Ausnahmefällen (Westwind, Ausfall Landesystem) darf auf die Pisten 32 und 34 gelandet werden.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach Artikel 36d des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) in der Fassung vom 18. Juni 1999 (in Kraft seit 1. Jan. 2000) und den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1) in der Fassung vom 2. Februar 2000 (in Kraft seit 1. März 2000).

Anhörung:

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton Zürich und die interessierten Bundesstellen direkt an. Die Anhörung beginnt mit dieser Publikation und dauert drei Monate.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 16. März bis zum 16. April 2000 an folgenden Stellen eingesehen werden: - Flughafen Zürich, Airport-Forum Bürogebäude Parkhaus A, 8058 Zürich-Flughafen; - Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen Dietlikon, Dübendorf, Fällanden, Kloten, Küsnacht, Maur, Oberglatt, Opfikon, Schwerzenbach, Wallisellen, Wangen-Brütisellen, Zumikon, Zürich; Vgl. für die genauen Adressen die Publikation in den kantonalen Publikationsorganen.

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2000-0531

Einsprachen:

14. März 2000

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion AW, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern, Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen.

Bundesamt für Zivilluftfahrt

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