Vernehmlassungsverfahren

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Änderung des Zivildienstgesetzes (ZDG) Das Zivildienstgesetz (ZDG; SR 824.0) wird geändert, um drei problematischen Phänomenen entgegenzuwirken, die zur Gefährdung der Armeebestände beitragen: Jenem der hohen und stetig zunehmenden Zahl der Zulassungen an sich, jenem der hohen Zahl von Armeeangehörigen, die nach bestandener Rekrutenschule aus Formationen der Armee zum Zivildienst abgehen, und jenem des Wechsels von Fachspezialistinnen und Fachspezialisten sowie Kadern der Armee zum Zivildienst. Die Änderung beinhaltet die Umsetzung von sieben Massnahmen zur substantiellen Senkung der Anzahl Zulassungen zum Zivildienst, insbesondere der Zulassung zum Zivildienst nach der Rekrutenschule.

Datum der Eröffnung: 20. Juni 2018 Vernehmlassungsfrist: 11. Oktober 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: nur elektronisch verfügbar, Telefon 058 468 19 95, Fax 058 468 19 98, www.zivi.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

3. Juli 2018

3828

Bundeskanzlei

2018-1937