Bundesbeschluss über Finanzhilfen für die Erhöhung von kantonalen und kommunalen Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung und für Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebotes auf die Bedürfnisse der Eltern vom 2. Mai 2017
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 4 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 20022 über die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. Juni 20163, beschliesst:
Art. 1 Für Finanzhilfen für die Erhöhung von kantonalen und kommunalen Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung und für Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebotes auf die Bedürfnisse der Eltern (2a. Abschnitt KBFHG) wird für die Dauer von fünf Jahren ab Inkrafttreten der Änderung vom 16. Juni 2017 des KBFHG ein Verpflichtungskredit von höchstens 96,8 Millionen Franken bewilligt.
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Die jährlichen Zahlungskredite werden im Voranschlag aufgenommen.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 14. März 2017
Nationalrat, 2. Mai 2017
Der Präsident: Ivo Bischofberger Die Sekretärin: Martina Buol
Der Präsident: Jürg Stahl Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
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SR 101 SR 861; AS 2018 2247 BBl 2016 6377
2017-2385
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Finanzhilfen für die Erhöhung von kantonalen und kommunalen Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung und für Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebotes auf die Bedürfnisse der Eltern. BB
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BBl 2018