Allgemeinverfügungen über die Aufnahme von Pflanzenschutzmitteln in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 10. Oktober 2018
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 36 der Verordnung vom 12. Mai 20101 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die im Anhang folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: Anwendung Die Anwendung der Produkte hat nach den Vorschriften der vom Bundesamt für Landwirtschaft abgegebenen Packungsbeilagen zu erfolgen Lagerung und Entsorgung Die Produkte müssen in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass sie für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
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SR 916.161
2018-3219
6405
BBl 2018
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.
10. Oktober 2018
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Bernard Lehmann
6406
BBl 2018
Anhang
Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e):
Mecoprop-P 42.1 g/l MCPA 70.1 g/l 2,4-D 70.1 g/l Dicamba 20.1 g/l
Formulierungstyp:
SL Wasserlösliches Konzentrat
Dicotex
Schweizerische Zulassungsnummer: I-6454 Herkunftsland:Italien Ausländische Zulassungsnummer: 12756 Ausländische Bewilligungsinhaberin: Arysta Lifescience Benelux SPRL, Ougrée, Belgien
Dicotex
Schweizerische Zulassungsnummer: B-6484 Herkunftsland:Belgien Ausländische Zulassungsnummer: 5362P/B Ausländische Bewilligungsinhaberin: Arysta Lifescience Benelux SPRL, Ougrée, Belgien
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