Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die kapers, Vereinigung des Kabinenpersonals der SAirGroup, die Swissair, Schweizerische Luftverkehr AG, die Crossair, AG für europäischen Luftverkehr und die Edelweiss Air AG haben, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101), den Entwurf zu einem Reglement über die Berufsprüfung für Flight Attendants eingereicht. Das Reglement vom 31. März 1992 wird aufgehoben.

Interessenten können diese Entwürfe bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

6. Juni 2000

3086

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

2000-1166