Eintritt der Rechtskraft der Aufhebung der Allgemeinverfügung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zu furocumarinhaltigen kosmetischen Mitteln, welche dem Sonnenlicht ausgesetzt werden können, gestützt auf Artikel 20 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 19 Absätze 4 Buchstabe a und 7 THG
Die am 3. Juli 2018 im Bundesblatt (BBl 2018 38353836) publizierte Aufhebung vom 27. Juni 2018 der Allgemeinverfügung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zu furocumarinhaltigen kosmetischen Mitteln, welche dem Sonnenlicht ausgesetzt werden können, gestützt auf Artikel 20 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 19 Absätze 4 Buchstabe a und 7 THG ist am 4. September 2018 in Rechtskraft erwachsen.
25. September 2018
2018-2907
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
5569