Eintritt der Rechtskraft der Aufhebung der Allgemeinverfügung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zu furocumarinhaltigen kosmetischen Mitteln, welche dem Sonnenlicht ausgesetzt werden können, gestützt auf Artikel 20 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 19 Absätze 4 Buchstabe a und 7 THG

Die am 3. Juli 2018 im Bundesblatt (BBl 2018 3835­3836) publizierte Aufhebung vom 27. Juni 2018 der Allgemeinverfügung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zu furocumarinhaltigen kosmetischen Mitteln, welche dem Sonnenlicht ausgesetzt werden können, gestützt auf Artikel 20 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 19 Absätze 4 Buchstabe a und 7 THG ist am 4. September 2018 in Rechtskraft erwachsen.

25. September 2018

2018-2907

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

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