Verfügung im Widerspruchsverfahren 3435/1999 Widersprechende/r Phänomina GmbH, Weinbergstrasse 64, 8802 Kilchberg, Schweizerische Marke Nr. 458 201 (LUCRA) gegen Widerspruchsgegner/in Pro Connect Consulting AG, Fürstenlandstrasse 96, 9014 St. Gallen, Schweizerische Marke Nr. 457 779 (LUCRO fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 29. Juni 2000 Folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruch Nr. 3435/99 wird teilweise gutgeheissen.

2.

Die Eintragung der schweizerischen Marke Nr. 457 779 LUCRO (fig.) wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheides für die Klasse 9 ,,Computerprogramme,,, Klasse 16 ,,Druckerzeugnisse, Publikationen aller Art,, und Klasse 38 ,,Beratung in Fragen von Telekommunikation,, widerrufen.

3.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, nämlich 400 Franken, zu bezahlen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

25. Juli 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

4064

2000-1547