Allgemeinverfügung über die Verwendung von Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Buprofezin vom 27. November 2018

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 67 der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 20101, verfügt: 1.

Die Anwendung von Applaud W-4156 und Applaud Plus I-5861 ist ab dem 1. Januar 2019 in folgende Kulturen verboten: ­ Weinbau, ­ Beerenbau, ­ Gemüsebau.

2.

Allfälligen Beschwerden gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Einsprache hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Einsprache erhebenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die Einsprache erhebende Partei in Händen hat, beizulegen.

11. Dezember 2018

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Bernard Lehmann

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SR 916.161

7730

2018-3780