Bundesratsbeschluss über die Erhöhung des Gesamtkredits Infrastrukturfonds infolge aufgelaufener Teuerung und Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 2017

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 6 des Bundesbeschlusses vom 4. Oktober 20061 über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds beschliesst: Der Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds wird von 22 008 500 000 Franken um 217 600 000 Franken auf 22 226 100 000 Franken wie folgt erhöht: 1.

Der Verpflichtungskredit für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes von 9 465 700 000 Franken wird wie folgt erhöht: a. für die Teuerung um 39 200 000 Franken; b. für die Mehrwertsteuer um 23 400 000 Franken.

2.

Der Verpflichtungskredit für die Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz von 5 598 600 000 Franken wird wie folgt erhöht: a. für die Teuerung um 107 800 000 Franken; b. für die Mehrwertsteuer um 9 400 000 Franken.

3.

Der Verpflichtungskredit für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen von 6 058 900 000 Franken wird wie folgt erhöht: a. für die Teuerung um 18 200 000 Franken; b. für die Mehrwertsteuer um 12 000 000 Franken.

4.

Der Verpflichtungskredit für die Beiträge an Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen von 885 300 000 Franken wird für die Teuerung um 7 600 000 Franken erhöht.

20. Dezember 2017

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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BBl 2007 8553

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Erhöhung des Gesamtkredits Infrastrukturfonds infolge aufgelaufener Teuerung und Mehrwertsteuer. BRB

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