Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Hinterrhein, Schiessplatz; Wuhrverschiebung Mitwirkung und Anhörung vom 1. Mai 2018 Gesuchsteller:

armasuisse Immobilien

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (SR 510.10) und der Militärischen Plangenehmigungsverordnung (SR 510.51).

Gesuchsdossier:

­ ­ Projektbeschrieb ­ ­ Planbeilagen ­ ­ Technischer Bericht für die Aufweitung Weissbach

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in VerbinAnhörungsverfahren: dung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt.

Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeinde Hinterrhein schriftliche Anregungen einzureichen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeinde Hinterrhein vom 1. Mai 2018 bis 1. Juni 2018 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 4. Juni 2018, bei der Gemeinde Hinterrhein zuhanden der Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

1. Mai 2018

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

2018-1268

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