Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Departement des Innern Änderung der Verordnung über die Ergänzungsleistungen (ELV) Für die Bestimmung des Bundesanteils in Prozent sowie die Festlegung der massgebenden Anzahl Fälle für die Vergütung der Verwaltungskosten soll nicht, wie im geltenden Recht, auf eine Situation im Vorjahr, sondern neu auf eine Situation im Leistungsjahr abgestellt werden. Dadurch werden künftig Verzerrungen durch kantonale Gesetzesänderungen, welche im Leistungsjahr in Kraft treten, vermieden.
Datum der Eröffnung: 28. März 2018 Vernehmlassungsfrist: 6. Juli 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: nur elektronisch verfügbar, Telefon 058 461 34 44, www.bsv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html
10. April 2018
2018-1027
Bundeskanzlei
1963