Mitteilung des Bundesamts für Strassen Eingabe Gesuche für den Bau und Betrieb von Ladestationen auf Rastplätzen Seit dem 1. Januar 2018 kann das Bundesamt für Strassen (ASTRA) gestützt auf Artikel 7 Absatz 1 der Nationalstrassenverordnung vom 7. November 2007 (NSV; SR 725.111) Bewilligungen für den Bau und Betrieb von Ladestationen auf Rastplätzen erteilen. Interessierte werden eingeladen, vom 11. September 2018 bis 11. Dezember 2018 ihre Gesuche einzureichen.

Die zur Gesuchseinreichung benötigten Unterlagen und Informationen können direkt beim ASTRA, 3003 Bern, angefordert oder im Internet unter: www.astra.admin.ch/SLS-Rastplaetze herunter geladen werden.

11. September 2018

2018-2761

Bundesamt für Strassen

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