Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Neues Bundegesetz über elektronische Medien Das neue Gesetz soll die Möglichkeit eröffnen, dass künftig neben Radio und Fernsehen auch Online-Medien zum medialen Service public beitragen und gefördert werden können. An einem umfassenden Service-public-Auftrag für die SRG wird festgehalten, daneben sollen wie bis anhin andere private Medienanbieterinnen für demokratierelevante Medienangebote unterstützt werden. Für die Erteilung der Leistungsaufträge und die Aufsicht darüber soll eine neue staatsunabhängige Kommission geschaffen werden. All dies soll letztlich einer vielfältigen, umfassenden und qualitativ hochstehenden Schweizer Medienlandschaft dienen. Mit dem neuen Gesetz soll das bestehende Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) abgelöst werden. Diese Neuordnung drängt sich auf, da die fortschreitende Digitalisierung zu einer Veränderung der Medienangebote und -nutzung geführt hat.

Datum der Eröffnung: 20. Juni 2018 Vernehmlassungsfrist: 15. Oktober 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Kommunikation BAKOM, Zukunftsstrasse 44, Postfach, 2501 Biel, Telefon 058 460 59 48, www.bakom.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

3. Juli 2018

2018-1938

Bundeskanzlei

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