Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Steffisburg (BE), Armeelogistikcenter Thun, Areal Schwäbis; Container-Stützpunkt vom 8. August 2018

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 27. Oktober 2017 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Bau eines Container-Stützpunktes im Armeelogisticenter Thun unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

14. August 2018

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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