Vernehmlassungsverfahren

Parlamentarische Kommissionen Feldschiessen und historische Schiessen auch nach 2020 ermöglichen Das Umweltschutzgesetz (USG) sieht vor, dass für Massnahmen zur Sanierung von Schiessanlagen Bundesabgeltungen gewährt werden können, die aus einem Fonds stammen, der durch die Abgaben für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien im In- und Ausland geäufnet wird (VASA-Fonds). Voraussetzung für den Erhalt dieser Abgeltungen ist, dass nach dem 31. Dezember 2020 keine Abfälle mehr abgelagert werden, d. h. keine Geschosse mehr in den Boden gelangen (Art. 32e Abs. 3 Bst. c.

Ziff. 2 USG). Der Revisionsentwurf sieht vor, dass der Bund Sanierungen von belasteten Standorten auch nach dem 31. Dezember 2020 finanziell unterstützt, sofern es sich um Orte handelt, an denen jährlich höchstens ein Schiessanlass (Feldschiessen oder historisches Schiessen) stattfindet.

Datum der Eröffnung: 3. Juli 2018 Vernehmlassungsfrist: 24. Oktober 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Boden und Biotechnologie, Sektion Altlasten, 3003 Bern, Telefon 058 322 92 31, Fax 058 322 96 56, www.parlament.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

17. Juli 2018

2018-2102

Bundeskanzlei

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