Eintritt der Rechtskraft der Aufhebung der Allgemeinverfügung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zu kosmetischen Mitteln, mit Ausnahme von Parfums und Eaux de Toilettes, die auf der Haut verbleiben, gestützt auf Artikel 20 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 19 Absatz 4 Buchstabe a und Absatz 7 THG

Die am 28. November 2017 im Bundesblatt (BBl 2017 7551­7553) publizierte Aufhebung vom 20. November 2017 der Allgemeinverfügung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zu kosmetischen Mitteln, mit Ausnahme von Parfums und Eaux de Toilettes, die auf der Haut verbleiben, gestützt auf Artikel 20 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 19 Absatz 4 Buchstabe a und Absatz 7 THG ist am 16. Januar 2018 in Rechtskraft erwachsen.

6. Februar 2018

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Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

2018-0261