Eintritt der Rechtskraft der Aufhebung der Allgemeinverfügung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zu kosmetischen Mitteln, mit Ausnahme von Parfums und Eaux de Toilettes, die auf der Haut verbleiben, gestützt auf Artikel 20 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 19 Absatz 4 Buchstabe a und Absatz 7 THG
Die am 28. November 2017 im Bundesblatt (BBl 2017 75517553) publizierte Aufhebung vom 20. November 2017 der Allgemeinverfügung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zu kosmetischen Mitteln, mit Ausnahme von Parfums und Eaux de Toilettes, die auf der Haut verbleiben, gestützt auf Artikel 20 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 19 Absatz 4 Buchstabe a und Absatz 7 THG ist am 16. Januar 2018 in Rechtskraft erwachsen.
6. Februar 2018
752
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
2018-0261