Verfügung im Widerspruchsverfahren 1799/97 Widersprechende/r Astra Aktiebolag, Västra Mälarehamnen 9, S-151 85 Södertälje, Schweizerische Marke Nr. 367 796 (LOGIMAX), Vertreter/in A.W. Metz & Co.

AG, Marken-Anwälte, Hottingerstrasse 14, P.O. Box, 8024 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Dr. Gerhard Mann, chemisch-pharmazeutische Fabrik GmbH, Brunsbütteler Damm 165 ­ 173, D-13581 Berlin, Internationale Marke Nr.

662 348 (LOTEMAX) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 21. März 2000 folgendes verfügt: 1.

Durch den Schutzverzicht der angefochtenen internationalen Marke für das Gebiet der Schweiz kann das Widerspruchsverfahren Nr. 1799/97 als gegenstandslos abgeschrieben werden.

2.

Die Hälfte der Widerspruchsgebühr im Betrag von 400 Franken wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheides der widersprechenden Partei zurückerstattet, die andere Hälfte verbleibt dem Institut.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden (Art. 36 MSchG i.V. mit Art. 44 VwVG). Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen.

21. März 2000

1772

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2000-0680