Verfügung betreffend der Schliessung eines Kontos im Schweizer Emissionshandelsregister (Art. 36 Bst. a, Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968, VwVG; SR 172.021) vom 5. Juni 2018

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) stellt fest, dass ­

die Oerlikon-Stationär-Batterien AG Inhaberin des Kontos CH-100-290-0 des Emissionshandelsregisters ist;

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auf dem erwähnten Konto keine Emissionsrechte, Emissionsminderungszertifikate oder Bescheinigungen verbucht sind;

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das Konto während mindestens einem Jahr nicht benutzt worden ist;

und verfügt: Auf der Grundlage von Artikel 64 Absatz 2 der Verordnung vom 30. November 2012 über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung; SR 641.711) wird das Konto CH-100-290-0 des Emissionshandelsregisters am 17. Juli 2018 geschlossen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung der Verfügung im Bundesblatt einzureichen; die Frist beginnt am Tag nach der Eröffnung der Verfügung zu laufen.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführerin bzw. des Beschwerdeführers oder seiner Vertreterin bzw. seines Vertreters zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind der Beschwerde beizulegen, soweit der Beschwerdeführer bzw. die Beschwerdeführerin sie in Händen hält.

5. Juni 2018

Bundesamt für Umwelt BAFU: Abteilung Klima Andrea Burkhardt, Abteilungsleiterin

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2018-1672