Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Teilrevision der Fortpflanzungsmedizinverordnung: Vereinfachung des Vorgehens zur Mitteilung der Abstammungsdaten an das Kind Das Bundesgesetz und die Verordnung über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung regeln das Zugangsrecht zu den Abstammungsdaten für Personen, die aufgrund einer Samenspende geboren wurden. Die erste Generation von Betroffenen erreicht demnächst die Volljährigkeit und hat damit ein absolutes Recht auf Erhalt der Angaben. Ziel der Vorlage ist eine Vereinfachung des Vorgehens, indem die Mitteilung der Abstammungsdaten in Zukunft schriftlich erfolgt und die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller nicht mehr persönlich auf dem Eidgenössischen Amt für das Zivilstandswesen erscheinen muss.

Datum der Eröffnung: 2. März 2018 Vernehmlassungsfrist: 15. Juni 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon +41 58 462 41 82, www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

13. März 2018

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Bundeskanzlei

2018-0686