Öffentliche Auflage eines Rodungsgesuchs im Rahmen von Unterhaltsarbeiten bei Nationalstrassen vom 16. Januar 2018

Das Bundesamt für Strassen ASTRA legt das folgende Rodungsgesuch auf: Im Rahmen von Unterhaltsmassnahmen bei Nationalstrassen müssen in der Gemeinde St. Gallen auf den Parzellen (W3359/90 m2), (W4698/1135 m2), (W4696/ 1500 m2), (W2335/430 m2), (W4700/2540 m2), (W2333/3150 m2) und (W4696/ 90 m2) temporäre Rodungen im Umfang von 8935 m2 durchgeführt werden.

Gestützt auf Artikel 49a des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen (SR 725.11) in Verbindung mit Artikel 46 der Verordnung über die Nationalstrassen (SR 725.111), Artikel 6 des Waldgesetzes (SR 921.0) sowie Artikel 5 der Waldverordnung (SR 921.01) legt das Bundesamt für Strassen folgendes Rodungsgesuch öffentlich auf.

I Öffentliche Auflage Das Rodungsgesuch liegt während der Auflagefrist bei folgender Stelle während der ordentlichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf: Stadt St. Gallen, Baudokumentation, Amtshaus / Neugasse 1, Büro 302 II Die Auflagefrist dauert vom 24. Januar 2018 bis 22. Februar 2018 (30 Tage)

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2018-0071

BBl 2018

III Anhörung betroffener Dritter Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (SR 172.021) oder eines anderen Spezialgesetzes des Bundes von der Rodung betroffen ist, kann innert der Auflagefrist gegen das Rodungsgesuch beim Bundesamt für Strassen, 3003 Bern, schriftlich mit Antrag und Begründung Einsprache erheben.

23. Januar 2018

Bundesamt für Strassen: Guido Biaggio Vizedirektor, Abteilungschef

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