Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Kaufmännische Verband Schweiz, «HR Swiss», der Schweizerische Arbeitgeberverband, «swissstaffing», der Verband der Personal- und Ausbildungsfachleute VPA und der Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden VSAA haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung für Leiter Human Resources mit eidgenössischem Diplom / Leiterin Human Resources mit eidgenössischem Diplom eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

24. Juli 2018

4562

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

2018-2246