Bundesbeschluss Entwurf über den Verpflichtungskredit für den Beitrag des Bundes an die Kosten der Kandidatur für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. Mai 20182, beschliesst:

Art. 1

Verpflichtungskredit für die Kandidatur

Für den Beitrag des Bundes an die Kosten der Kandidatur für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz (Projekt «Sion 2026») wird ein Verpflichtungskredit von 8 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2

Bedingungen für den Verpflichtungskredit

Der Verpflichtungskredit steht unter dem Vorbehalt der verbindlichen Zusicherung der Standortkantone einerseits und von Swiss Olympic andererseits, sich mit mindestens 8 Millionen Franken, ohne Sachleistungen, an den Kosten der Kandidatur zu beteiligen.

Art. 3

Vorzeitiger Abbruch der Kandidatur

Bei einem Abbruch der Kandidatur vor dem Vergabeentscheid beteiligt sich der Bund zu einem Drittel, höchstens aber mit dem Betrag nach Artikel 1, an den bis dahin aufgelaufenen Kosten.

Art. 4

Referendum

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 BBl 2018 4005

2018-0671

4079

Verpflichtungskredit für den Beitrag des Bundes an die Kosten der Kandidatur für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz. BB

4080

BBl 2018