Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) Die Verordnungen konkretisieren die Ausführungsbestimmungen FIDLEG und des FINIG. Die FIDLEV enthält Regeln für das Angebot von Finanzdienstleistungen und den Vertrieb von Finanzinstrumenten. Die FINIV regelt die Bewilligung und die organisatorischen Anforderungen für beaufsichtigte Finanzinstitute. Die AOV regelt schliesslich die Bewilligungsvoraussetzungen und die Tätigkeit der gesetzlich für die laufende Aufsicht von Vermögensverwaltern und Trustees vorgesehenen Aufsichtsorganisationen.

Datum der Eröffnung: 24. Oktober 2018 Vernehmlassungsfrist: 6. Februar 2019 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

30. Oktober 2018

2018-3383

Bundeskanzlei

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