Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N06, Abschnitt 40, Kiesen­Verzweigung Lattigen, Kanton Bern vom 12. Dezember 2017

Wegen Baustelle auf der Nationalstrasse, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis, 3 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und die Artikel 107 Absätze 1 und 5, 108 Absätze 2 Buchstabe a und 5 sowie 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt das Bundesamt für Strassen: I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N06 im Baustellenbereich: in Fahrtrichtung Spiez ­

von km 25.400 bis km 25.800: 100 km/h

­

von km 25.800 bis km 31.226:

80 km/h

in Fahrtrichtung Bern ­

von km 32.076 bis km 31.676: 100 km/h

­

von km 31.676 bis km 26.300:

80 km/h

II Verschwenkung der Fahrstreifen im Baustellenbereich in beiden Richtungen.

III Die maximale Durchfahrtsbreite beträgt 5,50 m (2,50 m, Überholspur/3,00 m, Normalspur) im Baustellenbereich in beiden Richtungen.

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SR 741.01 SR 741.21 2017-3454

BBl 2018

IV Die Verkehrsanordnungen werden gemäss Signalisationsplan und entsprechend dem Baufortschritt signalisiert und gelten: ab 13. November 2017 bis Ende der Bauphase TP11-2 (voraussichtlich ca. 30. April 2018).

V Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

VI Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG; RS 172.021) innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist beim Bundesamt für Strassen, Filiale Thun, Uttigenstrasse 54, 3600 Thun, eingesehen werden.

9. Januar 2018

Bundesamt für Strassen Abt. Strasseninfrastruktur West: Jean-Bernard Duchoud Vizedirektor, Abteilungschef

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