Strategische Ziele des Bundesrates für die Identitas AG 2019­2022 vom 1. Juni 2018

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Einleitung

Die Identitas AG ist eine privatrechtliche Aktiengesellschaft. Ihre Dienstleistungen beinhalten die Erfassung, Bewirtschaftung, Auswertung und das Zurverfügungstellen von Daten zu Tieren und zu Pflanzenbau. Die bearbeiteten Daten dienen insbesondere der Tierseuchenprävention, -überwachung und -bekämpfung. Die Dienstleistungen der Identitas AG werden vorab für die öffentliche Hand sowie für die Landwirtschaft und für Tierhalterinnen und Tierhalter erbracht.

Der Bund ist Mehrheitsaktionär der Identitas AG. Die Aktionärsinteressen des Bundes werden durch den Bundesrat wahrgenommen. Dabei berücksichtigt er die unternehmerische Autonomie der Identitas AG und anerkennt in seiner Eigenschaft als Aktionär die Entscheidungsfreiheit des Verwaltungsrats in Bezug auf Geschäftsstrategie und -politik.

Der Bundesrat legt für jeweils vier Jahre fest, welche strategischen Ziele der Bund als Mehrheitsaktionär des Unternehmens erreichen will. Durch die Veröffentlichung der strategischen Ziele schafft er Transparenz. Die strategischen Ziele enthalten keine operativen Vorgaben.

Neben der Festlegung der strategischen Ziele stehen dem Bund zur Einflussnahme auf das Unternehmen die Mittel zur Verfügung, die einem Mehrheitsaktionär im Aktienrecht zukommen, also der Einfluss auf die Besetzung des Verwaltungsrats und die stimmenmässige Beherrschung der Generalversammlung. Der Bund hat zudem das Recht, zwei Vertreterinnen oder Vertreter durch die Generalversammlung in den Verwaltungsrat wählen zu lassen. Er kann diese instruieren. Eine Instruktion des Bundesrates richtet sich ausschliesslich an seine Vertreterinnen und Vertreter im Verwaltungsrat. Sie entbindet die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats nicht von der eigenverantwortlichen Wahrnehmung der Gesamtinteressen des Unternehmens.

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Strategische Schwerpunkte

Der Bundesrat erwartet von der Identitas AG Folgendes: 2.1

Die Identitas AG erhält ihre Bereitschaft für den Krisenfall beim Auftreten von Tierseuchen jederzeit aufrecht.

2.2

Sie gewährleistet als Dienstleisterin für den Bund das Datenmanagement in den Bereichen Tiergesundheit und Tierverkehr, Lebensmittelsicherheit, Tierschutz, Stoffflüsse und Rückverfolgbarkeit sowie für weitere land- und ernährungswirtschaftliche Anwendungen. Sie stellt die erlangten Daten und Informationen im rechtlich zulässigen Rahmen den Kantonen für ihre Vollzugsarbeit zur Verfügung.

2.3

Sie bietet Dienstleistungen für Dritte an, sofern die Erfüllung des Grundauftrags dadurch nicht beeinträchtigt wird.

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2.4

Sie verhält sich in Ausführung des Grundauftrags und bei der Verwendung der dadurch erlangten Daten und Informationen nicht wettbewerbsverzerrend und hält insbesondere den Grundsatz der Gleichbehandlung anderer Unternehmen und der staatlichen Wettbewerbsneutralität ein.

2.5

Sie unterstützt die öffentlichen Institutionen und die Privaten innovativ, effizient und kundenorientiert und bietet ihnen qualitativ hochstehende Dienstleistungen an, die sich an den neusten technologischen Entwicklungen orientieren, zur Reduktion des administrativen Aufwands bei den Kundinnen und Kunden und Nutzerinnen und Nutzern beitragen und die Möglichkeiten des Datenaustauschs nutzen.

2.6

Sie wird betriebswirtschaftlich geführt, ist wettbewerbsfähig und kundenorientiert, verfügt über ein hohes Ansehen in der Öffentlichkeit und verfolgt im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten eine nachhaltige und ethischen Grundsätzen verpflichtete Unternehmensstrategie.

2.7

Sie versichert sich angemessen gegen ihre Haftpflichtrisiken, betreibt insgesamt ein angemessenes Risikomanagement, überprüft ihre Risikoanalyse, Risikokontrolle und Risikosteuerung regelmässig und entwickelt diese bedarfsgerecht weiter.

Die Indikatoren und Kennzahlen zu den strategischen Schwerpunkten sind im Anhang aufgeführt.

3

Finanzielle Ziele

Der Bundesrat erwartet von der Identitas AG Folgendes: 3.1

Wirtschaftlichkeit ­ Die Identitas AG wickelt den Grundauftrag des Bundes und die an weitere Kundinnen und Kunden erbrachten Dienstleistungen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ab und setzt die Ressourcen wirtschaftlich und wirksam ein.

3.2

Finanzierung ­ Die Identitas AG stellt im Rahmen des Grundauftrags sicher, dass die Kosten für den Betrieb, die Wartung und die Weiterentwicklung der Tierverkehrsdatenbank durch die vom Bundesrat festgelegten Gebühren vollständig gedeckt werden, ohne dass sie dabei längerfristig nichtbetriebsnotwendige Reserven äufnet.

­ Sie erhebt für gewerbliche Leistungen an Dritte mindestens kostendeckende Preise und schliesst eine Quersubventionierung von Leistungen an Dritte durch Mittel aus dem Grundauftrag anhand einer Spartenrechnung nachweisbar aus.

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3.3

Rechnungsergebnis ­ Die Identitas AG erwirtschaftet bei den Dienstleistungen an Dritte einen Umsatzanteil in der Regel von mindestens 15 % und maximal 40 %.

­ Sie erzielt über die Geltungsdauer dieser strategischen Ziele ein positives Betriebsergebnis.

3.4

Gewinnverwendung, Reserven und Investitionen ­ Die Identitas AG bildet die notwendigen Reserven, bevor sie Dividenden ausrichtet, und finanziert ihre Investitionen aus selbst erwirtschafteten Mitteln (Cash Flow) oder im Rahmen von Kooperationen.

Die Indikatoren und Kennzahlen zu den finanziellen Zielen sind im Anhang aufgeführt.

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Personal- und vorsorgepolitische Ziele

Der Bundesrat erwartet von der Identitas AG Folgendes: 4.1

Die Identitas AG betreibt zur Sicherstellung ihrer Aufgaben eine vorausschauende, sozial verantwortliche, transparente und verlässliche Personalpolitik und bietet für alle Altersgruppen attraktive Arbeitsbedingungen an, die die Konkurrenzfähigkeit der Identitas AG sicherstellen. Sie schafft ein Arbeitsumfeld, das die persönliche Entwicklung und Leistungsfähigkeit fördert.

4.2

Sie hält die in den Statuten verankerten Vorgaben des Bundesrates zur Steuerung der Vergütungen des obersten Kaders in den bundesnahen Unternehmen ein.

4.3

Sie pflegt eine Führungspraxis, die auf Wertschätzung beruht, Leistung fördert und Vertrauen durch interne und externe Kommunikation schafft.

4.4

Sie nimmt diese strategischen Ziele in die jährlichen Leistungsziele für das Personal auf und berücksichtigt sie bei der Leistungsbeurteilung.

4.5

Sie erhöht den Frauenanteil im Verwaltungsrat und in der operativen Geschäftsleitung und strebt unter den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung eine angemessene Vertretung der Landessprachen an.

4.6

Sie nutzt nach Möglichkeit das inländische Arbeitskräftepotenzial.

4.7

Sie stellt im Rahmen ihrer Möglichkeiten geeignete Ausbildungsstellen der beruflichen Grundbildung sowie weitere Ausbildungsstellen zur Verfügung.

Die Indikatoren und Kennzahlen zu den personal- und vorsorgepolitischen Zielen sind im Anhang aufgeführt.

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Kooperationen und Beteiligungen

5.1

Die Identitas AG kann im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben sowie ihrer finanziellen und personellen Möglichkeiten Kooperationen wie Beteiligungen, Allianzen, Gründung von Gesellschaften sowie andere Formen der Zusammenarbeit eingehen, wenn diese zur nachhaltigen Sicherung des Unternehmenswerts und zur Erfüllung des Grundauftrags beitragen.

5.2

Kooperationen müssen zur Erreichung dieser strategischen Ziele beitragen, führungsmässig gut betreut werden können und dem Risiko- und Reputationsaspekt genügend Rechnung tragen. Kooperationen können national und international eingegangen werden.

6

Anpassung der strategischen Ziele

Der Bundesrat behält sich vor, nach Rücksprache mit der Identitas AG diese strategischen Ziele bei Bedarf anzupassen.

7

Berichterstattung

7.1

Der Bundesrat erwartet, dass die Identitas AG den regelmässigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes pflegt, namentlich im Rahmen der mindestens halbjährlich stattfindenden Eignergespräche.

7.2

Der Verwaltungsrat der Identitas AG erstattet dem Bundesrat nach Abschluss jedes Geschäftsjahrs schriftlich Bericht über die Erreichung dieser strategischen Ziele. Die Identitas AG erhebt die dafür erforderlichen Daten und Kennzahlen.

1. Juni 2018

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Alain Berset Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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Anhang

Katalog der Indikatoren und Kennzahlen Zielfeld1

Indikatoren/Kennzahlen

Messung

2.2

Rückverfolgbarkeit ­ Rinder ­ Equiden ­ Schweine ­ Schafe ­ Ziegen ­ Hunde Verfügbarkeit der Systeme Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden sowie Innovationsfähigkeit Umsatz pro Vollzeitäquivalent (FTE) Ergebnis pro FTE Investitionsquote

Anteil korrekte Tiergeschichten [%]

2.2 2.5 3.1

3.2

Finanzierungsgrad durch Gebühreneinnahmen EBIT pro Sparte Employee Net Promoter Score

4

Frauen- bzw. Männeranteil im Verwaltungsrat und in der Geschäftsleitung Aufwand Weiterbildung/FTE

1

[%] Strukturierte Umfrage alle zwei Jahre, beginnend mit 2019 [Fr.]

[Fr.]

Verhältnis Investitionen/ Anlagevermögen [%] Verhältnis Kosten/Gebühren [%] [%], mind. 5 % Promoters [%] ­ detractors [%], mind. 35 % Mind. je 30 % für den Verwaltungsrat Mind. je 25 % für die Geschäftsleitung [Fr.]

Bezug auf die Ziffer des entsprechenden Schwerpunkts oder Ziels.

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