Interkantonale Planung der hochspezialisierten Medizin (IVHSM): Vergabe der HSM-Leistungszuteilungen im Bereich der Behandlung von schweren Verbrennungen bei Erwachsenen: Einladung zum rechtlichen Gehör Mitteilung des HSM-Beschlussorgans der interkantonalen Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin 1.

Mit der 2009 in Kraft getretenen interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) haben die Kantone ihre Kompetenz, den Bereich der hochspezialisierten Medizin zu definieren und zu planen, einem interkantonalen Gremium, dem Beschlussorgan der IVHSM delegiert.

Dieses stützt seine Beschlüsse auf Anträge des HSM-Fachorgans, eines aus in- und ausländischen Ärztinnen und Ärzten bestehenden Expertengremiums. Die IVHSM bestimmt, dass das HSM-Beschlussorgan anstelle der Kantonsregierungen für Leistungen der hochspezialisierten Medizin eine interkantonale HSM-Spitalliste nach Artikel 39 KVG erstellt.

Mit Beschluss vom 25. August 2016, publiziert am 13. September 2016, wurden die Behandlung von schweren Verbrennungen bei Erwachsenen dem Bereich der hochspezialisierten Medizin zugeordnet. Dieser Beschluss ist rechtskräftig.

2.

Im Rahmen des Planungsverfahrens hat das HSM-Fachorgan ein Bewerbungsverfahren, in welchem die Spitäler ihr Interesse an einem Leistungsauftrag in diesem Bereich anmelden konnten, durchgeführt. Das Bewerbungsverfahren wurde am 7. März 2017 abgeschlossen. Zwischenzeitlich wurden die Bewerbungen inklusive Erfüllung der spezifischen Anforderungen durch die Leistungserbringer evaluiert.

3.

Das HSM-Beschlussorgan lädt hiermit die Betroffenen sowie weitere interessierte Kreise zur Stellungnahme zu den vorgesehenen Leistungszuteilungen ein. Die Frist zur Einreichung einer Stellungnahme läuft am 7. Juni 2018 ab. Diese Frist ist nicht erstreckbar.

Die geplanten Leistungszuteilungen sind im erläuternden Bericht vom 12. März 2018 dargelegt. Dieser ist während der Verfahrensdauer der Gewährung des rechtlichen Gehörs auf der Homepage der Gesundheitsdirektorenkonferenz aufgeschaltet (www.gdk-cds.ch) oder kann beim HSMProjektsekretariat der Gesundheitsdirektorenkonferenz, Speichergasse 6, Postfach, 3001 Bern angefordert werden.

8. Mai 2018

Für das HSM Beschlussorgan Der Präsident: Rolf Widmer

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