Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO) Die vorgesehene BVO-Änderung steht in direktem Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens und der Einführungsverordnung über den Personenverkehr mit der EG (EVO). Sie wird zum gleichen Zeitpunkt in Kraft treten.

Vernehmlassungsfrist: 28. Oktober 2000 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Ausländerfragen, Quellenweg 9, 3003 Bern-Wabern

19. September 2000

2000-1961

Bundeskanzlei

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