zu 15.438 Parlamentarische Initiative Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament Bericht der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom 11. Oktober 2018 Stellungnahme des Bundesrates vom 14. November 2018

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Zum Bericht der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom 11. Oktober 20181 betreffend die parlamentarische Initiative 15.438 «Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament» nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

14. November 2018

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Alain Berset Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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Ausgangslage

Der Zugang der Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter ist heute in Artikel 69 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 20022 (ParlG) geregelt.

Demnach kann jedes Ratsmitglied für je zwei Personen, die für eine bestimmte Dauer Zutritt zu den nichtöffentlichen Teilen des Parlamentsgebäudes wünschen, eine Zutrittskarte ausstellen lassen. Diese Personen und ihre Funktionen sind in einem öffentlich einsehbaren Register eingetragen. Sie erhalten einen Dauerausweis nach Artikel 16a Absätze 2 und 3 der Parlamentsverwaltungsverordnung vom 3. Oktober 20033 (ParlVV).

Am 10. Juni 2015 hat Ständerat Didier Berberat die parlamentarische Initiative (pa.Iv.) 15.438 «Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament» eingereicht. Sie verlangt eine Änderung des ParlG, die vorsieht, dass Lobbyistinnen und Lobbyisten, die Zutritt zum Parlamentsgebäude wünschen, sich künftig akkreditieren lassen müssen. Im Rahmen der Umsetzung sollen die Voraussetzungen für die Akkreditierung bestimmt werden; die Anzahl der Akkreditierungen ist allenfalls zu begrenzen. Die Parlamentsdienste müssen ein öffentlich einsehbares Register der Akkreditierungen erstellen und es laufend nachführen. Durch die Eintragung in dieses Register sollen die Lobbyistinnen und Lobbyisten ferner verpflichtet werden, jedes Mandat und allfällige Arbeitgeber zu melden. Ein Verstoss oder eine Umgehung dieser Regeln soll sanktioniert werden.

Trotz Antrag der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK-SR), der pa.Iv. keine Folge zu geben, gab ihr der Ständerat am 14. März 2016 mit 20 zu 17 Stimmen bei einer Enthaltung Folge. Diesem Beschluss stimmte die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-NR) am 14. April 2016 mit 14 zu 9 Stimmen zu.

In der Folge erarbeitete das Sekretariat der Staatspolitischen Kommissionen einen Entwurf für eine Vorlage, welche auch die pa.Iv. 15.433 (Caroni) Moret «Transparenz über die Mandate von Lobbyisten im Bundeshaus» aufnahm.

Ein erster Entwurf, der die Schaffung eines öffentlichen Registers für Lobbyistinnen und Lobbyisten vorsah, fand in der SPK-SR keine Mehrheit. Am 21. Februar 2017 beschloss die SPK-SR mit 5 zu 5 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten, auf die Vorlage nicht einzutreten und dem Ständerat die Abschreibung zu beantragen.

Der Ständerat beschloss aber
am 16. März 2017, das Geschäft an die SPK-SR zurückzuweisen und sie mit der Ausarbeitung einer Vorlage zu beauftragen.

Die SPK-SR hat daraufhin verschiedene Konzepte geprüft. Schliesslich entschied sie sich für eine Variante, die sich an die heutige Regelung anlehnt. Demnach sollten die Ratsmitglieder weiterhin Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter bezeichnen können, die Zutrittsausweise erhalten sollen. Gleichzeitig sollten aber 2 3

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die Transparenzregeln ausgebaut werden. Am 18. Januar 2018 verabschiedete die SPK-SR die Vernehmlassungsvorlage mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Die SPK-SR nahm am 21. Juni 2018 vom Ergebnis der Vernehmlassung Kenntnis.

Die 113 Rückmeldungen waren sehr unterschiedlich. Die meisten befürworten aber die Erweiterung der Offenlegungspflichten für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter, die mit einem Dauerausweis Zugang zum Parlamentsgebäude erhalten.

Die Mehrheit der SPK-SR sprach sich im Nachgang zur Vernehmlassung für eine Lösung aus, die auf dem heutigen System beruht, aber vermehrt Transparenz bringt.

Wie bis anhin sollen die Ratsmitglieder für zwei Personen Dauerausweise für den Zutritt zum Parlamentsgebäude ausstellen lassen können. Dauerausweise können für Familienmitglieder, persönliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter sowie für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter ausgestellt werden. Das Ratsmitglied gibt an, unter welche der genannten Kategorien die Person fällt, für die es einen Dauerausweis ausstellen lässt. Bei Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern sind deren Arbeitgeber oder Arbeitgeberin anzugeben. Personen, die in auf Interessenvertretung spezialisierte Unternehmungen tätig sind, haben zusätzlich Angaben zu ihren Auftraggebern sowie zu ihren Aufträgen zu machen. Damit wird der pa.Iv 15.433 (Caroni) Moret «Transparenz über die Mandate von Lobbyisten im Bundeshaus» entsprochen. Im Weiteren können die Parlamentsmitglieder wie bisher Tagesbesucherinnen und -besucher empfangen, wobei dies auch Interessenvertreterinnen oder Interessenvertreter sein können. Das Ratsmitglied muss diese Personen jedoch ständig begleiten. Damit wird eine an sich schon heute geltende Regelung neu gesetzlich verankert. Die Änderungen sollen im Rahmen einer Änderung des ParlG und der ParlVV umgesetzt werden.

Die Minderheit 1 der SPK-SR will, dass ein parlamentarisches Organ kontrolliert, welche Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter Zugang zum Parlamentsgebäude erhalten. Die Ratsmitglieder sollen zwar wie im Vorschlag der Mehrheit Zutrittsausweise für Personen ausstellen lassen können, die direkt die Interessen einer bestimmten Organisation oder Unternehmung vertreten. Hingegen sollen die Ratsmitglieder keine Zutrittsausweise an Mitarbeitende von auf
Interessenvertretung spezialisierten Unternehmungen abgeben dürfen. Diese Unternehmungen sollen für ihre Mitarbeitenden selber Dauerausweise beantragen. Für die Bewilligung der Gesuche und die Festlegung der Höchstzahl der zu vergebenden Ausweise wäre die Verwaltungsdelegation zuständig.

Die Minderheit 2 der SPK-SR möchte ein neues System einführen. Weder Ratsmitglieder noch parlamentarische Organe sollen Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern Zutritt zum Parlamentsgebäude gewähren. Die Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter sollen sich vielmehr selber registrieren, worauf sie jeweils für eine Session Zutritt zum Parlamentsgebäude erhalten können. Damit nicht zu viele Personen Zugang zum Parlamentsgebäude erhalten, sollen je Session höchstens zwei Personen der gleichen Organisation Zutritt erhalten.

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Stellungnahme des Bundesrates

Aus der Sicht des Bundesrates ist es in erster Linie Sache des Parlaments, wie es den Zugang zum Parlamentsgebäude und das Lobbying im Parlamentsgebäude regelt. Er auferlegt sich daher in solchen Fragen Zurückhaltung in seiner Stellungnahme.

Damit die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesrat, der Bundesverwaltung und dem Parlament weiterhin in der gewohnten Weise funktionieren kann, ist es für den Bundesrat wichtig, dass die bestehende Praxis der Erteilung der Dauer- und Tagesausweise für Bundesangestellte auch nach der Überführung der Regelung von Artikel 16a ParlVV in Artikel 69a ParlG fortgeführt und nicht eingeschränkt wird.

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