Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Teilrevision der Kernenergieverordnung, der Kernenergiehaftpflichtverordnung, der Ausserbetriebnahmeverordnung sowie der Gefährdungsannahmenverordnung Mit der vorliegenden Revisionsvorlage sollen die Bestimmungen betreffend Störfallanalyse und vorläufige Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken in der Kernenergieverordnung sowie der Ausserbetriebnahmeverordnung und der Gefährdungsannahmenverordnung so angepasst werden, dass der Wortlaut mit dem beabsichtigten Sinn dieser Bestimmungen in Einklang gebracht wird. Überdies sollen in der Kernenergieverordnung, der Strahlenschutzverordnung sowie der Kernenergiehaftpflichtverordnung gewisse Klarstellungen bzw. Anpassungen vorgenommen werden, um die Durchführung der Abklinglagerung von radioaktiven Abfällen aus Kernanlagen ausserhalb von Kernanlagen klarer zu regeln.

Datum der Eröffnung: 10. Januar 2018 Vernehmlassungsfrist: 17. April 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Energie BFE, 3003 Bern, Telefon 058 462 58 25, Fax 058 463 25 00, www.bfe.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

23. Januar 2018

220

Bundeskanzlei

2018-0067