Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Verband Schweizer Reinigungs-Unternehmen (Allpura) hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Gebäudereinigungs-Fachmann mit eidgenössischem Fachausweis / Gebäudereinigungs-Fachfrau mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

8. Mai 2018

2018-1360

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

2497