Einziehungsverfügung Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verfügt: 1.

Der am 19. Juli 2018 mit Verfügung V-5265 von Nataliya Huliy beschlagnahmte Kaviar (Huso huso) wird eingezogen.

2.

Die Gebühren von 250 Franken für den Erlass der Verfügung sind 30 Tage nach Rechtskraft mit dem Vermerk «V-5265 Nataliya Huliy» auf das Postkonto 30-6562-4, IBAN: CH51 0900 0000 3000 6562 4, Swift: POFICHBE XXX, Clearing Nr. (BC): 90000 zu bezahlen.

3.

Die Verfügungsadressatin hat für allfällige weitere Korrespondenz in der Schweiz ein Zustellungsdomizil zu bezeichnen.

4.

Einer allfälligen Einsprache gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen nach Eröffnung schriftlich beim BLV, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern Einsprache erhoben werden (Art. 24 BGCITES). Die Einsprache hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die Beweismittel sind, soweit sie die Einsprache führende Partei in den Händen hat, beizulegen (Art. 52 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren; SR 172.021).

25. September 2018

5570

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

2018-2944