Bundesbeschluss

Entwurf

über den Verpflichtungskredit für den Beitrag des Bundes an Sportanlagen von nationaler Bedeutung für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. Mai 20182, beschliesst:

Art. 1

Verpflichtungskredit für die olympischen Sportanlagen

Für den Beitrag des Bundes an Sportanlagen von nationaler Bedeutung für die Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz wird ein Verpflichtungskredit von 30 Millionen Franken bewilligt.

1

2

Der Bundesrat legt fest, welche Projekte förderungswürdig sind.

Art. 2

Bedingungen für den Verpflichtungskredit

Der Verpflichtungskredit ist an folgende Bedingungen geknüpft: a.

Das Projekt «Sion 2026» erhält den Zuschlag für die Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026.

b.

Im Hinblick auf die dem IOK abzugebenden Garantien übernehmen die Standortkantone zusammen mit den Austragungsorten und den Eigentümern der Infrastrukturen die Verantwortung für die fristgerechte Errichtung der wettkampfspezifischen Infrastrukturen und tragen das entsprechende Risiko.

Art. 3

Voraussetzungen für die Beitragsgewährung

Beiträge an den Bau von neuen Sportanlagen oder an die Erneuerung von bestehenden Sportanlagen können gesprochen werden, sofern die Sportanlagen: 1

a.

1 2

für die Durchführung der olympischen oder paralympischen Sportwettkämpfe erforderlich sind; und

SR 101 BBl 2018 4005

2018-0673

4087

Verpflichtungskredit für den Beitrag des Bundes an Sportanlagen von nationaler Bedeutung für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz. BB

b.

BBl 2018

die Kriterien für Beiträge an Sportanlagen von nationaler Bedeutung erfüllen.

Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen für Beiträge an Sportanlagen von nationaler Bedeutung.

2

Art. 4

Schlussbestimmungen

Dieser Beschluss tritt nur zusammen mit dem Bundesbeschluss vom ... 3 über den Verpflichtungskredit für den Beitrag des Bundes an die Kosten der Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz, dem Bundesbeschluss vom ...4 über den Verpflichtungskredit für den Beitrag des Bundes an die Sicherheitskosten der Kantone für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz und dem Bundesbeschluss vom ... 5 über den Rahmenkredit für den Beitrag des Bundes an die Projekte für das Vermächtnis der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz in Kraft.

1

2

3 4 5

Er untersteht nicht dem Referendum.

BBl 2018 4081 BBl 2018 4085 BBl 2018 4089

4088