Bundesbeschluss über die Beiträge des Bundes an internationale Sportanlässe in den Jahren 2020 und 2021 vom 6. März 2018

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, sowie auf Artikel 17 des Sportförderungsgesetzes vom 17. Juni 20112, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 30. August 20173, beschliesst:

Art. 1

Gesamtkredit

Für die Beteiligung des Bundes an den ungedeckten Kosten der Organisation der Olympischen Jugendspiele Lausanne 2020, der Eishockey-WM 2020 in Lausanne und Zürich sowie der Winteruniversiade Luzern-Zentralschweiz 2021 wird ein Gesamtkredit von 22,5 Millionen Franken bewilligt. Dieser setzt sich aus folgenden Verpflichtungskrediten zusammen: 1

2

a.

Olympische Jugendspiele Lausanne 2020: 8 Millionen Franken;

b.

Eishockey-WM 2020 in Lausanne und Zürich: 0,5 Millionen Franken;

c.

Winteruniversiade Luzern-Zentralschweiz 2021: 14 Millionen Franken;

Der jährliche Zahlungsbedarf wird in den Voranschlag aufgenommen.

Sollten die ungedeckten Kosten gemäss Schlussrechnung unter den genehmigten Krediten liegen, so ist dem Bund der zu viel geleistete Beitrag zurückzuerstatten.

3

Art. 2

Bedingungen für die Verpflichtungskredite

Die Beiträge des Bundes nach Artikel 1 werden jeweils an die Bedingung geknüpft, dass die betroffenen Kantone und die beteiligten Gemeinden:

1 2 3

SR 101 SR 415.0 BBl 2017 6001

2017-0559

1849

Beiträge des Bundes an internationale Sportanlässe in den Jahren 2020 und 2021. BB

BBl 2018

a.

einen angemessenen finanziellen Beitrag leisten; und

b.

bei der Organisation und der Durchführung der Anlässe die Anforderungen des Umweltschutzes, der Raumplanung und der nachhaltigen Entwicklung erfüllen.

Art. 3

Referendum

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 13. Dezember 2017

Ständerat, 6. März 2018

Der Präsident: Dominique de Buman Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Die Präsidentin: Karin Keller-Sutter Die Sekretärin: Martina Buol

1850