Militärflugplatz Dübendorf Verfügung über die Sanierung und die Gewährung von Erleichterungen, Gemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen (ZH) vom 2. März 2000

Gestützt auf das mit Datum vom 25. Januar 1999 eingereichte Erleichterungsgesuch des Bundesamtes für Betriebe der Luftwaffe (BABLW), 8600 Dübendorf, mit dem Dossier ,,Schallschutzkonzept Militärflugplatz Dübendorf,,, gewährt das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) Erleichterungen bei der Lärmsanierung und verfügt Schallschutzmassnahmen.

Eröffnung Die Verfügung wird dem BABLW, dem Kanton Zürich sowie den Gebäudeeigentümern, die zur Vornahme von Schallschutzmassnahmen verpflichtet werden, schriftlich eröffnet. Den übrigen Adressaten wird die Verfügung in Anwendung von Artikel 36 Buchstabe c des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) mittels Anzeige im Schweizerischen Bundesblatt und im offiziellen Amtsblatt des Kantons Zürich eröffnet. Die Verfügung liegt ausserdem zusammen mit dem Dossier ,,Schallschutzkonzept Militärflugplatz Dübendorf,, während der Beschwerdefrist bei den Gemeindekanzleien von 8600 Dübendorf, 8604 Volketswil und 8306 WangenBrüttisellen während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden.

7. März 2000

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

2000-0486