Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Stadt Frauenfeld (TG), Waffenplatz Frauenfeld; Gesamtsanierung und Neubauten 1. Etappe vom 13. Februar 2018

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 18. Dezember 2015 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Projekt für die Gesamtsanierung und Erweiterung der bestehenden Kaserne Auenfeld in Frauenfeld in der 1. Etappe unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

27. Februar 2018

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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