Militärische Plangenehmigung betreffend Walenstadt, Wpl; Instandsetzung Seeufer vom 24. Januar 2018

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 20. Juli 2016 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Instandsetzung des Uferbereichs westlich der Kaserne und der Schiessanlagen Äxi unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

30. Januar 2018

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2018-0153