Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen zur Volksabstimmung vom 12. März 2000 vom 21. Dezember 1999

Sehr geehrte Damen und Herren Präsidenten Sehr geehrte Damen und Herren Regierungsräte 1

Wir haben den 12. März 2000, sowie innerhalb der gesetzlichen Schranken die vorangehenden Tage, als Datum festgesetzt für die Volksabstimmung über ­ den Bundesbeschluss vom 8. Oktober 1999 über die Reform der Justiz (BBl 1999 8633); ­ die Volksinitiative vom 5. Dezember 1997 ,,für Beschleunigung der direkten Demokratie (Behandlungsfristen für Volksinitiativen in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs)" (BBl 1999 8631); ­ die Volksinitiative vom 21. März 1995 ,,für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden (Initiative 3. März)" (BBl 1999 5039); ­ die Volksinitiative vom 18. Januar 1994 ,,zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie (Initiative für menschenwürdige Fortpflanzung [FMF])" (BBl 1999 214) und ­ die Volksinitiative vom 20. März 1996 ,,für die Halbierung des motorisierten Strassenverkehrs zur Erhaltung und Verbesserung von Lebensräumen (Verkehrshalbierungs-Initiative)" (BBl 1999 5041).

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Wir ersuchen Euch, alle Anordnungen zu treffen, damit die Abstimmung in gesetzlicher Weise vor sich gehen kann. Massgebend sind

21 das Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte (SR 161.1) mit der Verordnung des Bundesrates vom 24. Mai 1978 (SR 161.11); 22 das Bundesgesetz vom 19. Dezember 1975 über die politischen Rechte der Auslandschweizer (SR 161.5) mit der Verordnung des Bundesrates vom 16. Oktober 1991 (SR 161.51) und das Kreisschreiben des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten vom 16. Oktober 1991 (BBl 1991 IV 532).

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Insbesondere bitten wir Euch, dafür zu sorgen, dass

31 die Abstimmungsvorlagen frühestens vier, spätestens aber drei Wochen vor dem Abstimmungstag im Besitz der Stimmberechtigten sind;

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32 die Abstimmungsvorlagen für die Stimmberechtigten im Ausland von den Gemeinden möglichst prioritär versandt werden; 33 die Abstimmungsprotokolle gemeindeweise in vorgeschriebener Form angefertigt oder die Formulare bei der EDMZ, 3003 Bern, bezogen werden; 34 die Protokolle innert zehn Tagen nach Ablauf der Beschwerdefrist an die Bundeskanzlei gesandt werden; 35 die kantonalen Ergebnisse im nächstmöglichen amtlichen Publikationsorgan Eures Kantons veröffentlicht werden, unter Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit. Für die Rechtsmittelbelehrung empfiehlt sich etwa folgende Formulierung: «Binnen einer Frist von drei Tagen kann bei der Kantonsregierung betreffend diese Abstimmung Beschwerde erhoben werden» (Art. 77 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte); 36 das Amtsblatt, in welchem die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht werden, umgehend der Bundeskanzlei in drei Exemplaren zugestellt wird; 37 die Stimmzettel bis nach der Erwahrung des Ergebnisses aufbewahrt werden.

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Wir lassen Euch die gleiche Zahl von Vorlagen und Stimmzetteln zugehen wie bei der letzten Abstimmung. Allfällig abweichende Wünsche wollt Ihr sofort bei der Bundeskanzlei vorbringen.

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Wir ersuchen Euch, die in Eurem Kanton hiefür bezeichneten Amtsstellen (Gemeinde-, Kreis- oder Bezirksbehörden) zu beauftragen, die Stimmenzahlen sofort nach der Abstimmung telefonisch oder über Telefax an Eure Staatskanzlei oder eine andere hiefür bestimmte Zentralstelle zu melden. Die Staatskanzlei oder die Zentralstelle sollte dann das Abstimmungsergebnis des Kantons der Bundeskanzlei umgehend, spätestens aber bis 18 Uhr weitermelden, und zwar vorzugsweise über Telefax (Nr. 031/322 38 29 oder 322 37 06), nötigenfalls über das Telefon (031/322 37 49 für die Ergebnisse und 031/322 37 63 für die Auskünfte am Sonntag ab 14 Uhr). Die Meldung über Telefax hat den Vorteil, dass sie Übermittlungsfehler ausschliesst.

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Die fünf Abstimmungsfragen erscheinen auf dem Stimmzettel in nachstehender Reihenfolge und lauten: 1. Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 8. Oktober 1999 über die Reform der Justiz annehmen?

2. Wollen Sie die Volksinitiative ,,für Beschleunigung der direkten Demokratie (Behandlungsfristen für Volksinitiativen in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs)" annehmen?

3. Wollen Sie die Volksinitiative ,,für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden (Initiative 3. März)" annehmen?

4. Wollen Sie die Volksinitiative ,,zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie (Initiative für menschenwürdige Fortpflanzung [FMF])" annehmen?

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5.

Wollen Sie die Volksinitiative ,,für die Halbierung des motorisierten Strassenverkehrs zur Erhaltung und Verbesserung von Lebensräumen (Verkehrshalbierungs-Initiative)" annehmen?

Mit freundlichen Grüssen 21. Dezember 1999

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Ruth Dreifuss Der Bundeskanzler: François Couchepin

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