1008 # S T #

11810

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Voranschlag 1974 der Schweizerischen Bundeshahnen (Vom?. November 1973)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, Wir unterbreiten Ihnen den Voranschlag der Schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1974. Mit Beschluss vom 17. Oktober 1973 hat der Bundesrat die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Schweizerischen Bundesbahnen für die Jahre 1974 und 1975 auf je 160 Millionen Franken festgesetzt. Das sind 60 Millionen Franken mehr als bisher, jedoch 26 Millionen Franken weniger, als die SBB auf Grund der aufgewerteten Transportkostenrechming geltend gemacht hatten. Gegenüber dem vom Verwaltungsrat der Schweizerischen Bundesbahnen mit Bericht vom 18. Oktober 1973 eingereichten Voranschlag für das Jahr 1974 ergeben sich somit in der Betriebs- sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechende Differenzen.

Die Vorlage umfasst folgende Voranschläge : 1. den Voranschlag der Baurechnung im Betrage von 812 Millionen Franken, wovon 742 Millionen Franken zulasten der Anlagen- und Abschreibungsrechnung und 70 Millionen Franken zulasten der Betriebsrechnung; 2. den Voranschlag der Betriebsrechnung, der bei einem Ertrag von 2542 Millionen Franken und einem Aufwand von 2127,1 Millionen Franken mit einem Betriebsüberschuss von 414,9 Millionen Franken abschliesst; 3. den Voranschlag der Gewinn- und Verlustrechnung, der bei einem Ertrag von 479,2 Millionen Franken und einem Aufwand von 584,2 Millionen Franken mit einem mutmasslichen Fehlbetrag von 105 Millionen Franken abschliesst.

Nachfolgend orientieren wir Sie zusammenfassend über die einzelnen Voranschläge.

1973-863

1009!

1. Baurechnung

Rechnung 1968 1969

1970

1971

1972

Voransch ag 1973 1974

in Millionen Franken

Anlagen und Einrichtungen . . . 265,8 Um- und Ausbau von Bahn218,3 20,5 Kraftwerke 11,3 - Werkstätten 15,7 Verschiedenes 165,0 Fahrzeuge Unvorhergesehenes 430,8 Total Bauaufwendungen

272,6 292,9 346,0 387,8

465,5

226,6 251,7 286,7 317,3 23,3 18,3 34.3 48,2 9,8 10,3 12,7 12,8 9,5 12,9 12,6 12,3 162,1 154,2 162,0 189,4

371,3 432,4 68,3 79,8 14,4 16,3 11.5 16,9 227,5 261,6 5,0 5,0

434,7 447,1 508,0 577, 2

698,0 812,0

545,4

Mit 812 Millionen Franken übersteigt der Bauvoranschlag 1974 die für 1973 [ vorgesehenen Aufwendungen um 114 Millionen Franken. Aus finanz- und konjunkturpolitischen Gründen musste der zunächst wesentlich höher veranschlagte Investitionsbedarf wiederum reduziert werden. Zufolge der Teuerung werden somit real kaum mehr Mittel als 1973 zur Verfügung stehen. Die Erhöhung des Baubudgets ist im wesentlichen wiederum auf die Bauteuerung, das erweiterte Bauvolumen bei verschiedenen Grossbaustellen und bei Bauten für die Energieversorgung sowie auf die starke Kostenerhöhung für die Automatisierung der Rangierbahnhöfe zurückzuführen. Die Mehraufwendungen von 34,1 Millionen Franken bei den Fahrzeugen sind vorwiegend durch die Teuerung sowie die Bestellungen einer ersten Serie neuer Streckenlokomotiven vom Typ Re 6/6 und Einheitspersonenwagen vom Typ III bedingt. Für neue Bauvorhaben bleibt erneut nur ein verhältnismassig bescheidener Spielraum übrig.

Die Bauaufwendungen können nur noch za 40 (Vorjahr 42) Prozent aus eigenen Mitteln finanziert werden. 121,2 (Vorjahr 96,4) Millionen Franken des Betrages für den Um- und Ausbau von Bahnanlagen entfallen auf die Weiterfuhrung der Grossbauten in Bern, Basel und Schaffhausen, die Schnellgutstamni" bahnhöfe Bern Wilerfeld, Dänikeh und Zürich Altstetten sowie auf den Rangierj bahnhof Zürich-Limmattal. Für den Bau der Flughafenlinie Kloten sind 28,' (Vorjahr 26,7) Millionen Franken vorgesehen.

Nachdem die Rücklage für die Verbesserung von Verkehrsanlagen Schiene Strasse erschöpft ist. sind für die Weiterführung der nicht mit bahneigenen Bau ten zusammenhängenden Sanierungsarbeiten erstmals zusätzlich 12 Millionen Franken in den Bauvoranschlag aufgenommen worden. Die Weiterführung de langfristigen Programms zur Aufhebung von Niveauübergängen ist damit gewährleistet.

1010

2. Betriebsrechnung

Rechnung 1968 1969

1970

1971

.

1972

Voranschlag 1973 1974

in Millionen Flanken

Betriebsertrag Verkehrsertrag Reiseverkehr Güterverkehr Nebenertrag Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen Betriebsaufwand Personalaufwand2> Sachaufwand Unvorhergesehenes

1556,0 1402,5 566,5 836,0 153,5

1719,4 1549,5 624,8 924,7 169,9

1794,6 1614,8 636,4 978,4 179,8

1930,5 2189,6 2297,0 2542,0 1638,1 1868,0 1982,0 2133,0 657,0 721,9 757,0 830,0 981,11146,11225,01303,0 192,4 221,6 215,0 249,0

-- -- -- 100,0 1249,0 1352,4 1436,6 1610,5 899,5 965,9 1033,3 1176,3 349,5 386,5 403,3 434,2 -- -- -- --

100,0 1807,1 1322,0 485,1 --

100,0 160,0» 1951,9 2127,1 1462,0 1586,4 469,9 520,7 20,0 20,0

Betriebsüberschuss 307,0 367,0 358,0 320,0 382,5 345,1 414,9 Abgeltungsbetrag gemäss Bundesratsbeschluss vom 17. Oktober 1973.

2) Ohne Aufwendungen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung erscheinen.

u

Im Vergleich zur Rechnung 1972 wurde für 1974 der Betriebsüberschuss um 32,4 Millionen Franken oder 8,5 Prozent höher veranschlagt, wobei im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten der zu erwartenden Verkehrsentwicklung Rechnung getragen wurde. Mitberücksichtigt sind ebenfalls die Mehreinnahmen der auf den 1. November-1973 (Personenverkehr) und auf 1. Januar 1974 (Güterverkehr) vorgesehen gewesenen Tariferhöhungen, die der Bundesrat aus Gründen der Inflationsbekämpfung vorläufig sistiert hat.

Im Nebenertrag sind die Entschädigungen fremder Bahnen und anderer Dritter für Betriebsleistungen, Pacht- und Mietzinseinnahmen, Einnahmen aus Lieferungen und Leistungen zugunsten Dritter sowie andere Erträge ausgewiesen.

Von dem gegenüber der Rechnung 1972 um 320 Millionen Franken höher budgetierten Betriebsaufwand entfallen 264,4 Millionen Franken oder 82,6 Prozent auf den Personalaufwand. Die erneut ausserordentlich starke Zunahme der Personalkosten - für einen angenommenen Bestand von 42 531 Bediensteten - ist auf den Teuerungsausgleich (es wurde ein solcher bis zum Indexstand von 145,2 Punkten angenommen) und insbesondere auf die am 1. Januar 1973 in Kraft gesetzte neue Ämterklassifikation sowie auf die Verbesserung der Zulassungsund Beförderungsbedingungen zurückzuführen. Wegen der unterschiedlichen Grundlage lassen sich die budgetierten Teuerungszulagen nicht mit jenen der Rechnung 1972 vergleichen.

1011

3. Gewinn- und Verlustrechnung Rechmmg 1968 1969

1970

1971

1972

\ oranschlag 1973 1974

m Mi Milionen Fnnken

352,9 4153 4160 380,3 447,5 Ertrag Betnebsuberschuss 3070 3670 3580 320,0 382,5 Im Betnebsaufwand enthaltene Abschreibungen und Zmsen sowie ubnge Ertrage 45 9 48,3 58,0 60 3 65 0 368,5 414,4 412,3 4343 465,2 Aufwand Abschreibungen vom Anlage2055 211,5 214,2 216,0 224,9 vermogen 983 1081 118,9 129,1 150,0 Kapitalkosten Erganzungsbeitrage an PHK und TZ an Rentner 61 8 709 75,5 84,8 85,7 4,4 Ubnges 2.9 239 37 4,6 09 Remgewmn des Jahres 37 540 17,7 15,6 Fehlbetrag des Jahres

404,7 479,2 345,1 414,9 59,6 64,3 501,6 584,2

2270 256,0 178,4 217,2

922 106,2 4.0 4,8 96,9 105,0

Die im Vergleich zur Rechnung 1972 grosste absolute Veranderung in der Gewinn- und Verlustrechnung ergibt sich bei den Kapitalkosten, die sich um msgesamt 67,2 Milhonen Franken erhohen Ihre Zunahme ist im wesentlichen durch den wachsenden Fremdkapitalbedarf zur Fmanzierung der Investitionen und der Konversion bestehender Darlehen zu hoheren Zmssatzen bedmgt Die Abschreibungen entsprechen emem gewogenen Durchschmttssatz von 3,5 Prozent (Voranschlag 1973 3,2%) der Erstellungs- und AnschafTungskosten der Anlagen, Emnchtungen und Fahrzeuge Der Voranschlag 1974 der Gewinn- und Verlustrechnung schliesst mit emem mutmasslichen Fehlbetrag von 105 Milhonen Franken ab Da die Mittel der gesetzlichen Reserve nicht mehr vollumfanghch fur die Deckung des Fehlbetrages des Jahres 1973 ausreichen werden, wird die Bundesversammlung bei der Genehmigung der Jahresrechnung uber die Art der Deckung zu beschhessen haben Em Vortrag auf neue Rechnung ist nach Artikel 16 Absatz 2 des SBB-Gesetzes nicht moglich

4. Schlussbemerkungen und Antrag Im Voranschlag 1974 der Schweizerischen Bundesbahnen kommt erneut die sich seit 1971 abzeichnende unbefnedigende Finanzlage zum Ausdruck Im Gel schaftsjahr 1971 war mit 54 Milhonen Franken erstmals seit 1949 wieder em grosseres SBB-Defizit zu verzeichnen gewesen Dank der sich voll auswirkenden Tanferhohung auf 1 November 1971 im Personen- und auf 1 Januar 1972 im Guterverkehr resultierte 1972 bloss em Defizit von 17,7 Millionen Franken Indessen wurde bereits fur 1973 em Fehlbetrag von 96,9 Milhonen Franken und fur 1974 ein solcher von 105 Milhonen Franken veranschlagt Das mutmassliche

1012

,

Defizit für 1974 versteht sich unter Berücksichtigung der Mehreinnahmen der ursprünglich auf 1. November 1973 bzw. 1. Januar 1974 vorgesehenen, vom Bundesrat jedoch aus Gründen der Inflationsbekämpfung sistierten Tariferhöhung und trotz der um 60 Millionen Franken erhöhten Abgeltung für gemein-wirtschaftliche Leistungen der SBB.

Das Datum des Inkrafttretens der geplanten Tariferhöhung ist noch unbekannt. Es stellte sich daher die Frage, wie diese Ungewissheit budgetmässig zu erfassen ist. Grundsätzlich sind zwei Varianten denkbar: - Nichtberücksichtigung der Tariferhöhung für das ganze Jahr: Dieses Vorgehen hat den Nachteil, dass ein wesentlich grösserer Fehlbetrag ausgewiesen werden muss, obwohl die Möglichkeit besteht, dass die Tariferhöhung im Laufe des Jahres 1974 in Kraft treten kann.

- Volle Berücksichtigung der Tariferhöhung für das ganze Jahr: Damit würde sich ein unrealistisches Bild der tatsächlichen finanziellen Lage der SBB ergeben.

Im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesämtern (Finanzverwaltung und Amt für Verkehr) haben deshalb die SBB wohl die volle Auswirkung der Tariferhöhung budgetiert, gleichzeitig aber darauf hingewiesen, dass sich der Fehlbetrag bis zum Inkrafttreten der Tariferhöhung monatlich um 9 Millionen Franken vergrössern wird.

Die Abgeltung des Bundes für gemeinwirtschaftliche Leistungen der SBB ist auf Grund des Bundesbeschlusses vom 11. März 1971 erstmals angepasst worden; sie wurde vom Bundesrat für die Jahre 1974 und 1975 auf je 160 Millionen Franken festgesetzt. Gemäss Artikel 2 Absatz 2 dieses Bundesbeschlusses setzt der Bundesrat den Abgeltungsbetrag alle zwei Jahre, erstmals für 1974, auf der Grundlage von Artikel l Absatz 2 des Abgeltungsbeschlusses neu fest. In einer Eingabe an den Bundesrat hat der Verwaltungsrat der SBB eine Neufestsetzung des Abgeltungsbetrages für 1974 auf Grund der auf 1974 aufgewerteten Transportkostenrechnung 1972 beantragt. Dies vor allem, um der fortschreitenden Teuerung bereits jetzt Rechnung zu tragen. Demgegenüber hat der Bundesrat die Auffassung vertreten, dass die Aufwertung der Ergebnisse der Transportkostenrechnung 1972 auf 1974 durch den Bundesbeschluss über die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Schweizerischen Bundesbahnen nicht gedeckt sei. Für die erstmalige Anpassung der Abgeltung konnte damit nur
auf die Ergebnisse der soeben abgeschlossenen Transportkostenrechnung 1972 abgestellt werden. Die sich aus diesem Umstand ergebende zeitliche Verschiebung zwischen Kostenentstehung und Kostenvergütung wurde bei der Ausarbeitung der SBBAbgeltungsvorlage bewusst in Kauf genommen. Dies um so mehr, als es sich bei der Transportkostenrechnung um eine Rechnung auf Grund von Ergebnissen und nicht von Schätzungen handelt. Die Abgeltung wurde immer als Pauschale angesehen, da der Betrag in Ermangelung anderer Grundlagen behelfsmässig auf die ungedeckten Kosten des Berufs- und Schülerverkehrs sowie des Stückgutverkehrs abgestellt wurde. Jedoch ist es möglich, die definitive Neuanpassung dieser Abgeltung nach Vorliegen des Rechnungsabschlusses 1974 vorzunehmen. Zu diesem

1013 Zeitpunkt kann der Unterschied zu dem gemäss Transportkostenrechnung 1972 ermittelten Abgeltungsbetrag von 160 Millionen Franken ausgeglichen werden.

Hauptursache der ungünstigen finanziellen Entwicklung der SBB ist in erster Linie die Kostenexplosion, die aus der Verknappung des Arbeitsmarktes und der massiven Teuerung entstanden ist. Beide Komponenten stehen ausserhalb des Einflussbereiches der Bundesbahnen. Sekundär wirkt sich indessen auch die Stagnation des Verkehrsvolumens aus. Beim Personenverkehr ist sie eine Folge der Konkurrenzierung durch das Automobil. Der Personenwagenbestand in der Schweiz nimmt - 1972 erstmals etwas weniger stark als in den Vorjahren weiterhin zu. Das immer grösser werdende Nationalstrassennetz dürfte die dominierende Stellung des Autos vorläufig eher noch festigen.

Im wesentlichen anlagenbedingt sind dagegen die Gründe für das nur noch geringfügige Ansteigen des Verkehrsvolumens im Güterverkehr. Hinzu kommen Stauungen im Transitverkehr an den italienischen Grenzübergängen. Für die künftige Bewältigung der Verkehrsaufgaben müssen deshalb umfangreiche Investitionen zur Leistungssteigerung und -Verbesserung sowie zur Automatisierung des Betriebsablaufs vorgenommen werden. Die im Vordergrund stehenden komplexen Bauaufgaben erfordern längere Bauzeiten. Es kann deshalb nicht damit gerechnet werden, dass Rationalisierungserfolge und Mehrerträge den durch die Investitionen verursachten zusätzlichen Kosten sogleich zu folgen vermögen. Die Frage der Investitionsbedürfnisse und deren Finanzierung ist deshalb nicht nur von Jahr zu Jahr, sondern langfristig zu lösen. Neueste Studien haben ergeben, dass auf Preisbasis 1973 für einen entsprechenden Netzausbau in der nächsten Zeit mit jährlichen Bauaufwendungen von rund l Milliarde Franken gerechnet werden muss. Wie diese Aufwendungen finanziert werden könnten, wird gegenwärtig geprüft.

Mit diesen Ausführungen beantragen wir Ihnen, gestützt auf Artikel 8 des Gesetzes vom 23. Juni 1944 über die Schweizerischen Bundesbahnen und auf Grund der Artikel 26 und 85 der Bundesverfassung, den Voranschlag der Schweif zerischen Bundesbahnen für das Jahr 1974 gemäss beiliegendem Beschlussentwurf zu genehmigen.

Wir versichern Sie. sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen une Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

Bern, den 7. November 1973 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident : Bonvin Der Bundeskanzler : Huber 3297

1014 (Entwurf)

Bundesbeschluss über den Voranschlag der Schweizerischen Bundeshahnen für das Jahr 1974

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in einen Bericht und Antrag des Verwaltungsrates der Schweizerischen Bundesbahnen vom 18. Oktober 1973 und in eine Botschaft des Bundesrates vom 7. November 19731', beschliesst:

Art. l Die Voranschläge der Schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1974 werden mit den nachstehenden Beträgen genehmigt: 1. der Voranschlag der Baurechnung im Betrage von 812 Millionen Franken, wovon 742 Millionen Franken zulasten der Anlagen- und Abschreibungsrechnung und 70 Millionen Franken zulasten der Betriebsrechnung ; 2. der Voranschlag der Betriebsrechnung, der bei einem Ertrag von 2542 Millionen Franken und einem Aufwand von 2127,1 Millionen Franken mit einem Betriebsüberschuss von 414,9 Millionen Franken abschliesst; 3. der Voranschlag der Gewinn- und Verlustrechnung, der bei einem Ertrag von 479,2 Millionen Franken und einem Aufwand von 584,2 Millionen Franken mit einem mutmasslichen Fehlbetrag von 105 Millionen Franken abschliesst.

· Art. 2 1 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

2 Er tritt am Tage der Verabschiedung in Kraft.

D BEI 1973 II1008 3297

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Voranschlag 1974 der Schweizerischen Bundesbahnen (Vom 7. November 1973)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1973

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

47

Cahier Numero Geschäftsnummer

11810

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.11.1973

Date Data Seite

1008-1014

Page Pagina Ref. No

10 045 910

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.