Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigunsverfahren nach Artikel 22 MPV 1 betreffend Schiessplatz Langnau bei Reiden, Erstellung einer Kurzdistanz-Schiessanlage (LU) vom 27. April 2000

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Betriebe des Heeres (BABHE) vom 12. Juni 1998 hat das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Erstellung einer Kurzdistanz-Schiessanlage auf dem Schiessplatz Langnau bei Reiden (LU) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt ausser-dem während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Langnau bei Reiden, 6262 Langnau bei Reiden, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG).

9. Mai 2000

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärische Plangenehmigungsverordnung (SR 510.51)

2000-0931

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