Bundesbeschluss über die Entnahmen aus dem Fonds für die Eisenbahngrossprojekte für das Jahr 2000 vom 16. Dezember 1999
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 3 Absätze 1 und 2 sowie 8 Absatz 2 des Reglements vom 9. Oktober 1998 1 des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. September 19992, beschliesst:
Art. 1 Folgende Zahlungskredite werden für 2000 bewilligt und dem Fonds für die Eisenbahngrossprojekte entnommen: a.
Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) 5,4 Millionen Franken für die Projektaufsicht 315 Millionen Franken für die Lötschberg-Basislinie 354 Millionen Franken für die Gotthard-Basislinie 29,3 Millionen Franken für den Ausbau Surselva 45,5 Millionen Franken für den Anschluss der Ostschweiz 6,8 Millionen Franken für Ausbauten zwischen St. Gallen und ArthGoldau 10 Millionen Franken für Ausbauten am übrigen Streckennetz
b.
BAHN 2000 800 Millionen Franken für Planung und Ausführung der 1. Etappe 2,5 Millionen Franken für Planungsstudien der 2. Etappe
c.
Anschluss an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz: 2 Millionen Franken für Planungsstudien
d.
Lärmschutzmassnahmen: 50 Millionen Franken
Art. 2 Vom Voranschlag 2000 des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte wird Kenntnis genommen.
1 2
SR 742.140 Im BBl nicht veröffentlicht.
2000-0055
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Entnahmen aus dem Fonds für die Eisenbahngrossprojekte für das Jahr 2000. BB
Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 7. Dezember 1999
Nationalrat, 16. Dezember 1999
Der Präsident: Schmid Carlo Der Sekretär: Lanz
Der Präsident: Seiler Der Protokollführer: Anliker
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