Bundesbeschluss über die Entnahmen aus dem Fonds für die Eisenbahngrossprojekte für das Jahr 2000 vom 16. Dezember 1999

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 3 Absätze 1 und 2 sowie 8 Absatz 2 des Reglements vom 9. Oktober 1998 1 des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. September 19992, beschliesst:

Art. 1 Folgende Zahlungskredite werden für 2000 bewilligt und dem Fonds für die Eisenbahngrossprojekte entnommen: a.

Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) ­ 5,4 Millionen Franken für die Projektaufsicht ­ 315 Millionen Franken für die Lötschberg-Basislinie ­ 354 Millionen Franken für die Gotthard-Basislinie ­ 29,3 Millionen Franken für den Ausbau Surselva ­ 45,5 Millionen Franken für den Anschluss der Ostschweiz ­ 6,8 Millionen Franken für Ausbauten zwischen St. Gallen und ArthGoldau ­ 10 Millionen Franken für Ausbauten am übrigen Streckennetz

b.

BAHN 2000 ­ 800 Millionen Franken für Planung und Ausführung der 1. Etappe ­ 2,5 Millionen Franken für Planungsstudien der 2. Etappe

c.

Anschluss an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz: 2 Millionen Franken für Planungsstudien

d.

Lärmschutzmassnahmen: 50 Millionen Franken

Art. 2 Vom Voranschlag 2000 des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte wird Kenntnis genommen.

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SR 742.140 Im BBl nicht veröffentlicht.

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Entnahmen aus dem Fonds für die Eisenbahngrossprojekte für das Jahr 2000. BB

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 7. Dezember 1999

Nationalrat, 16. Dezember 1999

Der Präsident: Schmid Carlo Der Sekretär: Lanz

Der Präsident: Seiler Der Protokollführer: Anliker

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