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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung der Schweizerischen Verrechnungsstelle für das Jahr 1972 (Vom 4. Aprill973)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, Wir unterbreiten Ihnen hiemit den Geschäftsbericht der Schweizerischen Verrechnungsstelle mit der darin enthaltenen Jahresrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung sowie Jahresschlussbilanz).

In der Berichtsperiode ergab sich in bezug auf die Anzahl der Länder, mit denen die Schweiz noch im gebundenen Zahlungsverkehr steht, keine Änderung.

Der gebundene Zahlungsverkehr bestand noch mit den fünf Oststaaten Bulgarien, Deutsche Demokratische Republik, Polen, Rumänien und Ungarn. Nach der Wiedereinführung des freien Zahlungsverkehrs mit der Tschechoslowakei am 1. Juli 1971 wurden unter Vorbehalt der Zustimmung der eidgenössischen Räte gemäss dem neuen Bundesbeschluss über aussenwirtschaftliche Massnahmen entsprechende Vereinbarungen mit Bulgarien am 23. November und mit Rumänien am 13. Dezember 1972 abgeschlossen, die 1972 nicht mehr in Kraft getreten sind.

Mit Ungarn und Polen sind ebenfalls Verhandlungen über die Aufhebung des gebundenen Zahlungsverkehrs im Gange.

Für die Arabische Republik Aegypten beschränkte sieb der gebundene Zahlungsverkehr wie bis anhin auf den Transfer von Nationalisierungsentschädigungen. Die Verrechnungsstelle war zudem weiterhin mit der technischen Durchführung der Kreditabkommen mit der Türkei betraut.

Ende 1972 betrug der Personalbestand der Verrechnungsstelle noch 18 Arbeitskräfte. Die demnächst erfolgende Aufhebung des gebundenen Zahlungsverkehrs mit Bulgarien und Rumänien und möglicherweise dann auch mit ändern Oststaaten sollte es dem Bundesrat ermöglichen, die vorgesehene Übertragung der Geschäftsführung an die Schweizerische Nationalbank in Zürich Ende 1973 oder Anfang 1974 vorzunehmen.

Der Betriebsüberschuss der Verrechnungsstelle für 1972 in Höhe von l 124 295.48 Franken wurde im Hinblick auf den zu erwartenden weiteren Abbau

1202 des gebundenen Zahlungsverkehrs im Laufe des Jahres 1973 und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen gegenüber der Eidgenössischen Versicherungskasse für das noch aktive Personal der Rückstellung für den Personalabbau zugewiesen Es ergab sich damit wiederum eine ausgeglichene Jahresrechnung. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat die Jahresrechnung wie üblich geprüft und in Ordnung befunden.

Wir beantragen Ihnen, Geschäftsbericht und Jahresrechnung für 1972 gemäss beiliegendem Beschlussentwurf zu genehmigen.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

Bern, den 4. April 1973 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident · Bon vin Der Bundeskanzler : Huber

1203 (Entwurf)

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Geschäftsberichts und der Rechnung der Schweizerischen Verrechnungsstelle für das Jahr 1972

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Geschäftsbericht und die Rechnung der Verrechnungsstelle für das Jahr 1972 sowie m den Bericht des Bundesrates vom 4. April 1973 J) , beschliesst : Einziger Artikel Der Geschäftsbericht und die Rechnung der Schweizerischen Verrechnungsstelle für das Jahr 1972 werden genehmigt.

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i> BB11973 11201

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung der Schweizerischen Verrechnungsstelle für das Jahr 1972 (Vom 4. April 1973)

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1973

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11557

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14.05.1973

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