Bundesbeschluss über den Nachtrag I zum Voranschlag 2000 vom 14. Juni 2000
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. März 2000 1, beschliesst:
Art. 1
Kreditübertragungen und Nachtragskredite
Für das Jahr 2000 werden als erster Nachtrag zum Voranschlag 2000 der Eidgenossenschaft gemäss besonderem Verzeichnis folgende Zusatzkredite bewilligt:
14 596 328 Franken als Kreditübertragungen aus dem Vorjahr,
371 512 731 Franken als Nachtragskredite.
Art. 2
Der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite
Für das Jahr 2000 werden Verpflichtungskredite im Betrage von 86 Millionen Franken gemäss besonderem Verzeichnis bewilligt.
Art. 3
Nicht der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite
Für das Jahr 2000 wird ein Verpflichtungskredit im Betrage von 58,7 Millionen Franken gemäss besonderem Verzeichnis bewilligt.
Art. 4
Personalbestände
Mit dem ersten Nachtrag zum Voranschlag 2000 werden 9 Etatstellen für das Eidgenössische Versicherungsgericht bewilligt.
Art. 5
Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 6. Juni 2000
Ständerat, 14. Juni 2000
Der Präsident: Seiler Der Protokollführer: Anliker
Der Präsident: Schmid Carlo Der Sekretär: Lanz
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Im BBl nicht veröffentlicht.
2000-1373
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