Flughafen Bern-Belp Gesuch um Plangenehmigung für den Neubau eines Parkhauses vom 13. Juni 2000

Gesuchsteller:

Alpar Flug- und Flugplatzgesellschaft AG, 3123 Belp

Gegenstand:

- Abbruch der bestehenden Gebäude Nr. 936 (BiderHangar), Nr. 936A (Trafo-Station) und Nr. 934 (Tankstelle/Lager); - Neubau eines 4-geschossigen, oberirdischen Parkhauses mit total 200 Autoparkplätzen; alles an der Flugplatzstrasse, Gemeinde Belp.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37 ­ 37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) in der Fassung vom 18. Juni 1999 (in Kraft seit 1.1.2000) und den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1) in der Fassung vom 2. Februar 2000 (in Kraft seit 1.3.2000).

Das Vorhaben unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung.

Anhörung:

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hört den Kanton Bern und die interessierten Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen inkl. Bericht über die Umweltverträglichkeit können vom 14. Juni bis zum 14. Juli 2000 an folgenden Stellen zu den ordentlichen Büro zeiten eingesehen werden: - Amt für öffentlichen Verkehr, Reiterstrasse 11, 3011 Bern; - Bauabteilung Belp, Güterstrasse 13, 3123 Belp.

Einsprachen:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), Sektion AW, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern, Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen.

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Hinweise: - Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

- Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das BAZL diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

13. Juni 2000

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation