Bundesbeschluss über die Genehmigung der Rechnung und des Geschäftsberichtes der Eidgenössischen Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1998/99 vom 14. Dezember 1999

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in einen Bericht des Bundesrates vom 15. September 1999 1, beschliesst:

Art. 1 Die Rechnung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1998 bis 30. Juni 1999 wird genehmigt. Der Reinertrag von 165 716 695.53 Franken wird wie folgt verwendet.

Franken

Anteil des Bundes zuhanden der AHV/IV

149 145 025.93

Anteil der Kantone für die Bekämpfung des Alkoholismus, des Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauchs in ihren Ursachen und Wirkungen

16 571 669.60

Art. 2 Der Geschäftsbericht der Eidgenössischen Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1998 bis 30. Juni 1999 wird genehmigt.

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 6. Dezember 1999

Nationalrat, 14. Dezember 1999

Der Präsident: Schmid Carlo Der Sekretär: Lanz

Der Präsident: Seiler Der Protokollführer: Anliker

10616

1

140

Im BBl nicht veröffentlicht.

1999-6354